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    Informationen zum Thema Studiengebühren

     

    Die Landesregierung hat heute ihre Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg beschlossen. Bislang müssen die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge - das sind weiterführende Studiengänge, die inhaltlich und zeitlich auf einem Bachelor-Studiengang aufbauen - pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren werden letztmals zum kommenden Wintersemester erhoben. Ab dem Sommersemester 2012 zahlt das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird.  

     

    Bis dahin gilt: In Baden-Württemberg werden allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann oder will, hat Anspruch auf ein Darlehen, das erst zwei Jahre nach Studienabschluss zurückgezahlt werden muss - und auch nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Zudem gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen für die Erhebung von Gebühren.


    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst:

    www.mwk.baden-wuerttemberg.de/themen/studium und

    www.studieninfo-bw.de

    Persönliche Auskünfte erteilen die Studienberatungen an den Hochschulen. Ihre E-Mail-Anfragen können Sie an folgende Adresse richten:
    info(at)studiengebuehren-bw.de


    FÜR SCHÜLERINNEN, SCHÜLER, STUDIERENDE UND ELTERN STELLEN SICH EINE REIHE VON FRAGEN. EINIGE ANTWORTEN FINDEN SIE HIER:

    Wer zahlt?

    Alle Studierenden an einer staatlichen baden-württembergischen Hochschule zahlen seit Sommersemester 2007 pro Semester 500 Euro. Die Studiengebühren werden direkt an die Hochschule überwiesen.

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    Gibt es Ausnahmen?

    Nicht zahlen müssen:

    • Studierende während eines Urlaubs- oder Praxissemesters sowie eines Auslandssemesters in besonderen Fällen
    • Medizinstudierende während des Praktischen Jahres
    • Doktorandinnen und Doktoranden
    • Studierende mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren
    • Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben (Geschwisterregelung)
    • Studierende mit Behinderungen
    • andere schwerwiegende Härtefälle.

     

    In bestimmten Fällen können ausländische Studierende befreit werden. Auch besonders begabten oder leistungsstarken Studierenden können die Hochschulen die Gebühr erlassen. Anträge auf Gebührenbefreiung werden spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit direkt bei den Hochschulen gestellt.

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    Welche Kosten fallen darüber hinaus an?

    Neben den Studiengebühren fällt der Verwaltungskostenbeitrag für die Hochschule in Höhe von 40 Euro pro Semester an. Unabhängig davon sind die Beiträge für die Studentenwerke zu bezahlen. Sie betragen etwa 40 bis 70 Euro.

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    Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich das Geld nicht aufbringen kann?

    Studierende haben gegenüber der landeseigenen L-Bank unabhängig von der Wahl des Studienfachs und unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Studierenden einen Anspruch auf ein Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren. Für diese Darlehen gilt eine Zinsobergrenze von maximal 5,5 Prozent. Eine Sicherheitsleistung muss nicht erbracht werden. Der Anspruch besteht für die Dauer der Regelstudienzeit plus vier weiterer Hochschulsemester. Darlehensanträge werden von den Hochschulen bzw. Berufsakademien zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen versandt.

    Der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen besteht auch bei Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs für die Regelstudienzeit und verlängert sich um nicht in Anspruch genommene Darlehenszeiten eines grundständigen Studiums. L-Bank

    Andere Modelle für Studienkredite, die nicht nur die Gebühren, sondern auch einen Teil der Lebenshaltungskosten abdecken, werden von unterschiedlichen Banken in Eigenregie angeboten. Wer sich dafür interessiert, sollte die einzelnen Angebote sorgfältig prüfen, z. B. KfW-Förderbank

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    Muss ich mein Berufsleben mit einem Schuldenberg beginnen?

    Wer zehn Semester studiert, zahlt für das Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren am Ende 5.000 Euro plus Zinsen. Bei dieser Summe kann man nicht von einem Schuldenberg sprechen. Wer BAföG bekommt, muss einschließlich des Darlehens höchstens 15.000 Euro zurückzahlen. Der Rest wird erlassen.

    Wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?

    Das Darlehen muss frühestens zwei Jahre nach Abschluss des Studiums zurückbezahlt werden, und zwar erst, wenn ein Einkommen in Höhe von mindestens 1.060 Euro netto monatlich erreicht wird (zuzüglich 480 Euro für einen nicht verdienenden Ehepartner sowie 435 Euro für jedes Kind). Die monatlichen Raten für die Rückzahlung betragen 50, 100 oder 150 Euro. Zusätzliche Rückzahlungen bis zur vollständigen Tilgung sind möglich.

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    Gibt es Erleichterungen für Absolventinnen und Absolventen, die in der Rückzahlungsphase Kinder bekommen?

    Die Einkommensgrenze, ab der überhaupt zurückgezahlt werden muss, wird in Abhängigkeit von der Kinderzahl erhöht. Bei einer Familie mit nur einem verdienenden Partner und zwei Kindern ist die Rückzahlung erst ab einem Nettoeinkommen von 2.410 Euro fällig.

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    Was passiert, wenn ein Darlehensnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann?

    Wenn ein Darlehensempfänger dauerhaft nicht in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen, kommt der Studienfonds, der von den Hochschulen finanziert wird, für den Ausfall auf.

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    Wieviel Geld nehmen die Hochschulen durch Studiengebühren zusätzlich ein?

    Die Hochschulen nehmen pro Semester ca. 65 Mio. Euro an Studiengebühren ein, das sind pro Jahr knapp 10 % der Summe, die das Land derzeit für die Hochschulen aufbringt. Das Geld kommt ausschließlich den Studierenden zugute. 

    Siehe Erfahrungsbericht vom 17.10.2007 [PDF 44 KB] 

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    Geht nicht sehr viel Geld für die Finanzierung der Ausfälle und für die Kosten zur Verwaltung der Studiengebühren ab?

    Eine Prognose über die Zahl der Ausfälle ist sehr schwierig, da es noch keine Erfahrungsswerte gibt, derzeit werden ca. 3 % vermutet. Die Kosten für die Verwaltung an den Hochschulen halten sich mit 2 - 3 % der Gebühreneinheiten in engen Grenzen.

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    Wer bestimmt, was mit den Geldern passiert?

    Die Hochschulen legen dies selbst fest. Sie müssen am Ende des Jahres darüber Rechenschaft ablegen, wie sie die Gelder eingesetzt haben. Die ersten Erfahrungen mit den Studiengebühren zeigen, dass die Hochschulen vor allem in zusätzliches Lehrpersonal und in die lehrbezogene technische Ausstattung investieren. Mehr Informationen dazu, siehe Erfahrungsbericht vom 17.10.2007 [PDF 44 KB]

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    Haben Studierende Einfluss auf die Verwendung der Gelder?

    Ja. Die Beteiligung von Studierenden ist gesetzlich sichergestellt.

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    Wohin fliessen die Gelder?

    Das Gesetz schreibt vor, dass die Gelder zweckgebunden für Studium und Lehre eingesetzt werden: zum Beispiel für die Ausstattung der Bibliotheken, für die Studienberatung, für Tutorien, vor allem aber für zusätzliches Lehrpersonal. 

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