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Verbote der Haltung von Wildtieren in Zirkussen

REGELUNGEN ZUM VERBOT VON WILDTIEREN AUF STÄDTISCHEN FLÄCHEN
Stand: August 2011

Worms
Zirkusbetrieben ist es künftig nicht mehr erlaubt, in Worms mit bestimmten Wildtieren (Bären, Nashörnern, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferden, Riesenschlangen u.a.) auf öffentlichen Flächen zu gastieren. Dies beschloss der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Worms. Das Verbot wird auf privatrechtlicher Ebene in dem Platzüberlassungsvertrag mit dem jeweiligen Zirkus-Pächter umgesetzt. Sollten sich die Zirkusse nicht an die Vereinbarung halten, droht ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro.

München
Die Stadt schränkt im Januar 2011 die Auftritte von Wildtieren im Zirkus ein. Laut Verwaltungsausschuss dürfen Wildtiere nur noch auf der Theresienwiese auftreten.
Für 20 Tierarten wie z.B. Bären, Elefanten, Tiger, Löwen oder Nashörner sind Auftritte auf Grundstücken, die rechtlich nicht wie die Wiesn als sogenannte öffentliche Einrichtung gelten, verboten.

Stuttgart
am 21.10.2010 stimmt der Stuttgarter Gemeinderat einem Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN wie folgt zu:
„Die Stadtverwaltung Stuttgart überlässt ab dem 01.01.2011 Zirkusbetrieben mit Wildtieren keine „städtischen Festplätze“ und „sonstigen städtischen Flächen“ mehr. Ausnahmen gelten entsprechend der bisherigen Vergabepraxis lediglich für den Festplatz „Cannstatter Wasen“.“
Laut Vergabepraxis ist die Anzahl möglicher Gastspiele auf dem „Cannstatter Wasen“ auf drei Spielzeiten (Frühjahr, Herbst und den Weltweihnachtszirkus) begrenzt.
Wildtiere im Sinne des Stuttgarter Beschlusses sind: Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner, Wölfe, Alligatoren, Krokodile, Antilopen u. antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Riesenschlangen, Robben u. robbenartige Tiere, Großkatzen, Lamas, Vikunjas und Straußenvögel.

Speyer
In der 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Speyer am 31.08.2010 beschließt der Rat, städtische Grundstücke grundsätzlich nicht mehr an Zirkusbetriebe zu vergeben, die Wildtiere mitführen nach Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates vom 17. Oktober 2003 (Bundesrats-Drucksache 5954/03) oder unter II. Nummer 1 der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 26. Oktober 2005.
Anmerkung PETA: Dies bedeutet ein Verbot für: Affen, Elefanten und Großbären, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine

Potsdam
Nach einem Antrag der Grünen Mai 2011 beschließt die Stadt Potsdam im Mai 2011, dass künftig keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe vermietet werden, die eine oder mehrere dieser Tierarten mitführen: Menschenaffen, Elefantenbullen, Giraffen, Flusspferde, Bären, Nashörner. Städtische Unternehmen sind darin ebenfalls eingeschlossen, wie beispielsweise die ´Pro Potsdam GmbH´. Bereits seit 2007 gibt es in Potsdam eine freiwillige Selbstverpflichtung.

Heidelberg
Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss, wohl aber abgestimmte Regeln, nach denen die Stadt vorgeht. Demnach dürfen Alligatoren, Krokodile, Antilopen und Antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und Robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen nicht mitgeführt werden oder auftreten.

Chemnitz
Im Oktober 2007 hat der Chemnitzer Stadtrat auf Antrag der Grünen ein
Mitführ- und Auftrittsverbot für Menschenaffen, Tümmlern, Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Nashörnern, Wölfen, Elefantenbullen, Giraffen und Flusspferden auf städtischen Flächen beschlossen. Dagegen klagte sich Zirkus Voyage in das Auswahlverfahren zur Vergabe des Volksfestplatzes 2010 ein. In einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 30.7.2008 wird die Stadt Chemnitz verpflichtet, Zirkus „Voyage“ trotz der Haltung bestimmter Wildtiere in das Auswahlverfahren für Zirkusgastspiele 2010 in Chemnitz aufzunehmen. Von Seiten der Verwaltung wurde der Stadtrat in einer seiner nächsten Sitzungen aufgefordert, die im Platzpachtvertrag vorgenommenen Änderungen (Wildtierverbot) zurückzunehmen. Der Stadtrat stimmte mit knapper Mehrheit dagegen. Das Wildtierverbot blieb bestehen. Die Stadt Chemnitz wurde daraufhin von der Landesdirektion Chemnitz (nächste übergeordnete Behörde) aufgefordert, die im Platzpachtvertrag vorgenommenen Änderungen (Wildtierverbot) zurückzunehmen. Aus diesem Grund legte die Verwaltung dem Stadtrat ein weiteres mal den Platzpachtvertrag zur Änderung vor. Auch diesmal stimmte der Stadtrat gegen die Aufhebung des Wildtierverbotes. Daraufhin nahm die Landesdirektion eine sogenannte "Ersatzvornahme"
vor und strich das Wildtierverbot aus dem Platzpachtvertrag.

Köln
Der Stadtvorstand hat im April 2008 in entschieden, dass in Köln keine Standortlätze auf städtischem Gelände mehr an Zirkusunternehmen vergeben werden, die mit Menschenaffen, Tümmlern Delfinen, Greifvögeln, Flamingos, Pinguinen, Wölfen, Giraffen, Elefanten, Flusspferden, Bären und Nashörnern reisen.

München
Der Kreisverwaltungsausschuss beschließt am 23.06.2009 parteiübergreifend, eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Tierarten-Positivliste im Rahmen der Nutzungsordnung für städtische Flächen schaffen zu wollen. Als Grundlage werden die entsprechenden Verordnungen etc. aus Städten herangezogen, auf deren öffentlichen Flächen bestimmte Wildtiere nicht auftreten dürfen.
Zusätzlich wurde der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) damit beauftragt, die Bundesregierung nochmals nachhaltig dazu aufzufordern, ein generelles Wildtierhaltungsverbot auf Bundesebene voranzubringen.

Schwerin

In Schwerin wird 2004 auf kommunaler Ebene beschlossen, dass Zirkusunternehmen, die Tiere nach der Listung des Tierschutzberichtes der Bundesregierung von 2003 mit sich führen, keine Genehmigung mehr auf städtischen Flächen bekommen. Betroffen sind Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner und Wölfe.

Kassel
Der Magistrat fasst im Juni 2009 den Beschluss, dass Zirkusse mit bestimmten Wildtierarten ab Januar 2010 in Kassel nicht mehr auf städtischen Flächen gastieren dürfen. Begründete Ausnahmen können bis Dezember 2014 zugelassen werden. Der Beschluss bezieht sich auf Elefanten, Jaguare, Leoparden, Tiger, Bären, Robben, Delphine, Giraffen, Flusspferde, Nashörner, Affen, Kängurus und Reptilien.

Im September 2010 kippt die Stadt das Verbot und erlaubt wieder Wildtiere auf städtischen Flächen


NATIONALE VERBOTE IN EUROPA

Bulgarien
Generelles Verbot von Wildtieren.
Übergangsfrist bis 2015 für zuvor erworbene und verwendete Tiere.


Dänemark
Generelles Verbot von Wildtieren.
Ausnahmen nach individueller Bewertung z.B. für Elefanten, Seelöwen,
Kleinbären, Zebras, Wildschafe oder Vögel möglich.


Estland
Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren.

Finnland
Verbot von Affen, Raubtieren, Elefanten, Flusspferden, Nashörner,
Beuteltieren, Robben, Krokodilen, Greifvögeln, Straußen, Wildformen von
Wiederkäuern und pferdeartigen Tieren.


Malta
Verbot von Tierarten, die bei CITES gelistet sind.

Norwegen
Seit 01.01.2010 dürfen in Norwegen im Zirkus keine Elefanten mehr mit- und vorgeführt werden.
Das Verbot ist mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren belegt.



Österreich
Generelles Verbot von Wildtieren.

Portugal
Fortpflanzungsverbot von Walen, Affen, Wölfen, Bären, Raubkatzen, Robben, Walross, Elefanten, Seekühe, Rhinozeros, Flusspferd, Laufvögel, Reptilien, Riesenschlangen
Die genau Liste können Sie hier einsehen



Polen
Verbot von in freier Natur geborenen Wildtieren.

Schweden
Verbot von Affen, Raubtieren, Nashörnern, Giraffen, Kängurus, Flusspferden, Robben, Greifvögeln, Straußen, Krokodilen, Damwild.

Slowakei
Verbot von Tierarten, die bei CITES gelistet sind.

Tschechische Republik
Verbot von neugeborenen Affen, Robben, Walen (exkl. Delfine), Nashörnern, Flusspferden, Giraffen.

Ungarn
Verbot von Elefanten, Nashörnern und Primaten.
Verbot von neuen Wildfängen.



Nationale Verbote außerhalb Europas

Bolivien
Generelles Verbot von Wildtieren und domestizierten Tieren ab 1. Juli 2010.

China
Verbot von den in chinesischen Zoos (staatliche Einrichtungen) üblichen Wildtierdressuren. Zirkusse (private Unternehmen) sind davon ausgenommen.

Costa Rica
Generelles Verbot von Wildtieren.

Indien
Verbot von Affen, Bären, Löwen, Tiger, Panther und Elefanten.

Israel
Generelles Verbot von Wildtieren.

Peru
Generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus ab Juli 2011

Singapur
Generelles Verbot von Wildtieren.


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