Der Kauf dieser Villa mit Tennisplatz 1938 für die Agrarfakultät der Berliner Universität erfolgte mit Hilfe des preußischen Finanzministers Prof. Johannes Popitz (1884-1945), welcher wegen Kontakten zum Widerstand 20 Juli zum Tode verurteilt und am 2.2.1945 in Berlin-Plötzensee gehängt wurde. Das Haus war Sitz des Instituts für Ackerbau- und Landbaupolitik, ab 1940 umbenannt in Institut für Agrarwesen und Agrarpolitik. Die Ausstattung der Bibliothek und der bürotechnischen Reproduktionsanlagen war überdurchschnittlich gut. Ein Dienstfahrzeug für die Feldforschung und späteren Außenstellen des Planungsamtes in Posen und Danzig war vorhanden. Ab 1938 zugleich Sitz des Auslandsamtes des Forschungsdienstes, wurde nach Kriegsbeginn in enger Personalunion mit dem Planungsamt mehrjährig am "ländlichen Aufbau in den neuen Ostgebieten" gearbeitet. Das Institut war neben dem Planungsamt/FD das einflußreichste und wissenschaftspolitisch wichtigste Agrarinstitut in Deutschland in der Zeit des NS (Burchard Diplomarbeit 1993 S. 14,125). Am 28.05.1942 Fertigstellung und Herausgabe des universitären, im Nürnberger Prozess behandelten "Generalplan Ost". Bei Kriegsende kurze russische Besatzungszeit, schloß sich nach 1945 eine langjährig Nutzung als agrarökonomisches Institut der Technischen Universität Berlin, zuletzt Institut für Agrarbetriebs- und Standortökonomie im Fachbereich 15, Internationale Agrarentwicklung, an. Seit 1992 zunächst wieder Teil des Instituts für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, erfolgte Anfang des neuen Jahrhunderts die Räumung des Instituts und im Herbst 2006 der Verkauf der Villa zugunsten der Technischen Universität Berlin sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
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Kopie der 100-seitigen Fassung aus dem Bundesarchiv Berlin-Licherfelde:
Seite 1 bis 10: Kopierauftrag, Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Seite 11 bis 20: 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
Seite 21 bis 30: 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
Seite 31 bis 40: 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
Seite 41 bis 50: 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
Seite 51 bis 60: 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
Seite 61 bis 70: 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70
Seite 71 bis 80: 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80
Seite 81 bis 90: 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90
Seite 91 bis 100: 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100
drei Seiten aus dem offiziell paginierten Sekundärartikel (Heiber 1958): Seite 101 105 123
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INHALTSVERZEICHNIS
Forderungen an eine künftige Siedlungsordnung
Überblick über die Kosten
des Aufbaues der eingegliederten Ostgebiete
und ihre Aufbringung
Abgrenzung der Siedlungsräume
in den besetzten Ostgebieten Seite und
Grundzüge des Aufbaues
Die deutschen Waffen haben die in Jahrhunderten immer wieder umstrittenen Ostgebiete endgültig dem Reiche gewonnen. Das Reich erblickt nunmehr seine vornehmste Aufgabe darin, diese Gebiete innerhalb kürzester Frist zu vollwertigen Reichsgauen auszubauen. Die erste Voraussetzung hierfür bildet die ländliche Siedlung und die Schaffung eines gesunden Bauerntums.
Für eine deutsche Siedlungsordnung haben folgende allgemeine Gesichtspunkte zu gelten:
In den bereits eingegliederten Ostgebieten ist die Lenkung und die Aufsicht über die Durchführung des Siedlungsaufbaus dem Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums zu übertragen.
Die weiteren Siedlungsgebiete sind als Marken des Reiches aus ihrem bisherigen staatsrechtichen Territorialverband auszugliedern und für die Dauer des Aufbaus der Hoheitsgewalt des Reichführers-SS zu unterstellen. Vorschlag hierzu enthält A.III. In den die Marken verbindenden Siedlungsstützpunkten (verg. Teil C) gilt das oben für die eingegliederten Ostgebiete Gesagte.
Es kommt in den neu aufzubauenden Gebieten in erster Linie darauf an, das Recht des Siedlungseigentums hinsichtlich Vererbung, Belastungsfähigkeit und Veräusserbarkeit auf eine rasche Entwicklung der bäuerlichen Agrarverfassung zum Zwecke der Festigung deutschen Volkstums auszurichten. Die Schaffung eines Eigentums besonderen Rechts im Siedlungsgebiet erscheint daher im Interesse des Siedlungsfortgangs dringend geboten und entspricht geschichtlicher deutscher Siedlungsgepflogenheit.
Das im Altreich geltende Reichserbhofgesetz dient vornehmlich der Erhaltung bereits vorhandenen bäuerlichen Eigentums und scheidet daher als Rechtsordnung einer Landnahmeverfassung aus.
Im einzelnen muss die künftige Siedlungsordnung folgenden Forderungen gerecht werden:
Die Verfügungsgewalt über Grund und Boden liegt beim Reich, vertreten durch den Reichsführer- SS, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums:
Die Verfügungsgewalt bleibt vorbehalten bei allen Staatsdomänen und -forsten sowie allen für öffentliche Zwecke benötigten Ländereien.
Die über den Weg der Belehnung erfolgende Ansiedlung sieht drei Stufen, das Zeitlehen, das Erblehen und das Eigentum besonderen Rechts vor.
Nach 20 Jahren oder nach erfolgter Abdeckung von mindestens der Hälfte der gesamten Siedlungsschuld geht das Erblehen in das Lehenseigentum des Bauern über. Bei besonderen Verdiensten für Volk und Reich kann Lehenseigentum auch früher verliehen werden.
Lehenseigentum ist daher unter bestimmten, dem Ausbau der Ostgebiete dienenden Voraussetzungen an Lehensfähige mit Genehmigung veräusserbar.
Lehenseigentum bedeutet eine Verpflichtung gegenüber Volk und Reich. Wer diese Verpflichtung verletzt, ist nicht mehr lehensfähig. Die Anerkennung der Lehensfähigkeit erfolgt durch das Lehensgericht. Das Reich kann durch Entscheid des Lehensgerichtes das Lehenseigentum einziehen, wenn der Lehensnehmer nicht mehr lehensfähig ist. Es kann anstelle der Einziehung treuhänderische Verwaltung angeordnet werden.
Die Heranziehung deutscher Menschen zur Eindeutschung und zum Aufbau der Städte des Ostens setzt voraus, dass werbende Lebensumstände und Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden.
Deshalb darf der Gesichtspunkt der Bindung der städtischen Siedler nicht in den Vordergrund gestellt werden, vielmehr muss die dem Wesen der Stadt entsprechende Bewegungsfreiheit augenfällig sein.
Gleichwohl wird eine Eindeutschung der Städte ohne Sesshaftmachung des grössten Teils der wirtschaftlich selbstständigen Stadtbevölkerung und vieler Arbeiter und Angestellten nicht ermöglicht werden und gesichert sein. Auch in der Stadt muss deshalb die Verbindung mit dem Boden in stärkstem Masse angestrebt werden; die Heranziehung städtischen Volkes ist auch Siedlung.
Die Eindeutschung der Städte ist unmöglich, wenn es nur mit einer durch Dienstbefehl, Arbeitseinsatz oder wirtschaftliche Spekulation unstetigen städtischen Bevölkerung zu rechnen ist. Gerade auch die Stadtbevölkerung soll im Osten ihre dauernde Heimat finden.
Aus dieser Spannung zwischen städtischer Beweglichkeit, Freizügigkeit und Aufstiegswilligkeit einerseits und dem Ziel der Ansiedlung anderseits ergeben sich folgende besondere Bestimmungen für die städtische Siedlung:
Als besonders zweckmässig erscheint die dem Reichsheimstättengesetz zu Grund liegende Regelung, die gewisse Bindungen hinsichtlich der Veräusserung und Vererbung, sowie einen erhöhten Rechtsschutz (z.B. gegen unverschuldete Pfändung) in Notfällen vorsieht.
Die Heimstättenform ist auch geeignet, den Gedanken des Erbhandwerks zu verwirklichen.
Tilgungserleichterungen, Gehaltszuschläge), sollte dabei die Dauer der Ansässigkeit im Osten massgebend sein.
Bei der Eingliederung der Ostgebiete ist bisher der Weg beschritten worden, dass nach einer verhältnismässig kurzen Zeit der Militärverwaltung die allgemeine Zivilverwaltung eingeführt wurde, sei es durch vollkommene Eingliederung in die normale Organisation (Reichsgaue) oder durch Einsetzung eines Chef der Zivilverwaltung (Bialystok). In beiden Fällen ist alsbald der Apparat der inneren Verwaltung und der Sonderverwaltungen mit der gleichen Aufgabenstellung und Methode wie im übrigen Reich entwickelt worden.
In diesem Gebieten ist die volkspolitisch bestimmte Siedlung nur ein Teilgebiet der allgemeinen Verwaltung. Die Eindeutschungs- und Sicherungsziele stehen neben anderen Verwaltungszielen. Demgemäss wird die vom Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums in Anspruch genommene Siedlungs- und Planungshoheit in diesen Gebieten immer neben der allgemeinen Verwaltunghoheit der Reichsstatthalter (Oberpräsidenten, Chef der Zivilverwaltung) stehen, sich praktisch mit dieser überschneiden und meist nur im Wege der Verhandlung, oft unter wesentlichen sachlichen Opfern gesichert werden müssen. Im Generalgouvernement und in den besetzten Ostgebieten ist diese Lage durch die staatsrechtliche Sonderstellung in verstärktem Masse gegeben.
An der vordersten Front des deutschen Volkstums gegenüber dem Russen- und Asiatentum sind aber bestimmte Gebiete vorgezeichnet, die eine besondere Reichsaufgabe haben. In diesen Gebieten ist zur lebenswichtigen Sicherung des Reiches nicht nur der Einsatz von Machtmitteln und Organisation, sondern gerade von deutschen Menschen als bodenständiger Bevölkerung notwendig. Hier soll in vollkommen fremder Umwelt deutsches Volkstum mit dem Boden verwurzelt und in seinem biologischen Bestand für die Dauer gesichert werden. Diese Gebiete sind zunächst der Gotengau und das Ingermanland. Ferner wird ein weiteres Gebiet, das Memel-Narwengebiet in Vorschlag gebracht.
In diesem Gebieten ist die Siedlungs- und Eindeutschungsaufgabe neben dem Grenzsicherungsauftrag so überragend, dass die allgemeine Verwaltung ein Teilgebiet der Siedlung ist. Alle Verwaltungszwecke müssen hier ausschliesslich von der Siedlung bestimmt werden. Es wird deshalb ein bereits im Generalplan Ost enthaltener Gedanke fortentwickelt und der Vorschlag gemacht, im Osten Siedlungsmarken zu bilden.
Die Siedlungsmark ist aus ihrem bisherigen staatsrechtlichen Territorialverbande auszugliedern und unmittelbar unter dem Führer der Hoheitsgewalt des Reichführers-SS als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums für die Dauer des Aufbaues zu unterstellen. Der Reichsführer-SS übernimmt gegenüber dem Führer die Verantwortung für die Eindeutschung und den ihrem besonderen Reichssicherungzweck entsprechenden Aufbau. Nach Erfüllung des Auftrages werden die Siedlungsmarken in das Reichsgebiet eingegliedert und können nun- unter Beachtung gewisser Rücksichten - der allgemeinen Verwaltung unterstellt werden.
Die Hoheitsgewalt des Reichsführers-SS umfasst in den Siedlungsmarken die Funktion der Rechtsetzung, der Rechtsprechung und des Vollzugs. Da die Aufgaben des Reichsführers-SS im Reiche, im germanischen Volkstum und in der SS weit über den Auftrag der Verwaltung der Siedlungsmarken hinausgehen, wird er hierbei durch einen SS-Führer vertreten.
Dauer ist im Rahmen des Reichskommisssariats Chef einer zentralen Dienststelle mit folgenden Arbeitsbereichen:
Im Kreis: der Kreishauptmann
Im Amt: der Amtmann
Der Siedlungspolitik und Planung obliegt bei der zentralen Dienststelle und bei den Markthauptleuten die Erarbeitung der allgemeinen siedlungspolitischen Grundsätze und die Aufstellung der Grundzüge des Siedlungsplanes. Die Kreishautleute sorgen im Rahmen der ihnen gegebenen siedlungspolitischen Weisungen für die Aufstellung des Kreisplanes und die Abstimmung der von den Amtmänner vorgelegten Dorfpläne.
Dem Aufgabenbereich Siedlerauslese und - einsatz obliegt in engster Zusammenarbeit mit den Heimatgauen die Menschenauswahl und Menschenlenkung.
Der Siedlungsführung obliegen die organisatorischen und technischen Aufgaben der Siedlung und die Bewirtschaftung des Grundes und Bodens. Die technische Durchführung kann an natürliche und juristische Personen als Beauftragte vergeben werden.
Der Verwaltung obliegt die Ordnung des volksgemeinschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in den Siedlungsmarken und ihren Bereichen, die Regelung des Lebens und Einsatzes der fremdvölkischen Kräfte, die allgemeine Sicherheit, die Vermittlung des Austausches von Gütern zwischen dem Marken und dem Reiche bzw. den besetzten Ostgebieten, die Erstellung und Unterhaltung der Gemeinschafts- und sonstigen öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht im Zuge der Siedlungsdurchführung (vgl.3) erstellt werden und das gesamte Finanzwesen, einschliesslich der Ausstellung von Lehnbriefen und der Kontrolle ihrer Einhaltung.
Es gilt der Grundsatz der weitgehenden Verlagerung der Verantwortung nach unten.
Auf der Reichs- , Mark- und Kreisstufe sind Rechtsetzung und Vollzug vereinigt. Der Amtmann hat ausschliesslich Vollzugsaufgaben.
Beim Markhauptmann, beim Kreishauptmann und beim Amtmann wird das Gericht gebildet, das aus dem Hoheitsträger als Vorsitzenden und einer bestimmten Zahl im Bereich ansässiger Männer als Besitzern besteht.
Die Gerichte entscheiden nach den Grundgesetzen der SS und dem für die Marken geltenden Recht.
Die Markthauptleute unterstehen der SS- und Polizeigerichtigkeit.
Der Aufbau der Gebiete erfordert die ideelle und materielle Mitwirkung der Altreichsgaue. Jeden Heimatgau sollte die Patenschaft für mindestens je einen Ostkreis übernehmen.
Reichsführer-SS hat den Auftrag erteilt, die voraussichtlich durch den Ostaufbau entstehenden Kosten festzustellen. Es ist zu prüfen, wie weit es möglich ist, die Ostsiedlung von der finanziellen und sonstigen materiellen Hilfe des Reiches unabhängig zu machen; denn die vorhandenen Lasten des Reiches und die in Zukunft zu erwartenden sonstigen Reichsaufgaben sind ausserordentlich gross.
Beim nachfolgenden Überblick über die Aufbaukosten und die Möglichkeit der Finanzierung ist zu beachten:
Es ergibt sich im Endergebnis, dass die jährliche Belastung der einzelnen Aufbauträger durchaus im Rahmen des Möglichen bleibt. Eine Voraussetzung muss allerdings dabei erfüllt sein, nämlich dass die Wirtschaftskräfte von Volk und Staat eine entschiedene Wendung zum Osten nehmen.
Bei der Zusammenstellung der Aufbaukosten handelt es sich vorerst noch um eine grobe Schätzung aufgrund des vorliegenden zum Teil noch unvollständigen Planungen. Mit deren Fortschreiten muss die Aufstellung verfeinert, ergänzt und untermauert werden. Als Ziel des Aufbaues ist zugrunde gelegt, die eingegliederten Ostgebiete zu vollentwickeln, den gesündesten Teilen des Altreiches ähnlichen Gebieten aufzubauen.
Es ist versucht, diejenigen Geldmittel zu erfassen, die nach dem Baukostenindex 1938/39 für den endgültigen Aufbau der eingegliederten Ostgebiete erforderlich sind. Dabei wird unterstellt, dass eine normale Vergabe der Aufträge an Unternehmer erfolgt; es können also z.B. durch kolonnenmässigen Einsatz von billigen Arbeitskräften Ersparnisse erzielt werden. Die Aufbaumaßnahmen sind nach dem Gesichtspunkt ihrer technischen Zusammengehörigkeit gegliedert. Dabei ist unterschieden zwischen
Zu diesen Kosten müssen noch die allgemeinen Unkosten hinzugezählt werden, die für
entstehen und die z.Zt. schwer erfassen lassen. Sie werden daher bei den folgenden Untersuchungen nicht berücksichtigt.
In der Schaffung des Verkehrs- und Versorgungsnetzes sind zusammengefasst:
Der ländliche Aufbau umfasst:
Die hierfür entstehenden Kosten sind nur schwer zu schätzen. Unter der Annahme, dass im Endzustand die Gesamtbevölkerung 80 Menschen/qkm betragen soll, müssen noch ca. 650.000 industrielle Arbeitsplätze geschaffen werden. Je nach Art der Industrie kostet der Ausbau eines Arbeitsplatzes einschliesslich Bau und Einrichtung 6.000 bis 10.000 Reichsmark (RM), im Durchschnitt also 8.000 RM
{Graphik Seite 418: Verteilung der Aufbaukosten auf einzelne Träger}
Darlegung der Finanzierungsmöglichkeiten
Der Aufbau der Ostgebiete wird finanzielle Anforderungen sehr grossen Ausmasses stellen. Die Grenzen des auftretenden Bedarfs werden durch das Tempo des Aufbaus und durch die räumliche Ausdehnung des Aufbaubereiches bestimmt. In jedem Falle wird erforderlich sein, dass die gesamte deutsche Finanzpolitik der nächsten und weiteren Zukunft in starkem Masse auf den Osten ausgerichtet und dabei auch gundsätzlich "vom Osten her" bestimmt wird; mindestens wird in ihrem Bereich eine entscheidende Schwergewichtsverlagerung nach dem Osten notwendig sein. Die Finanzprobleme des Ostens müssen dabei schlechthin als Reichsprobleme angesehen werden; sie sind auf keinen Fall - wie nur zu oft in der Vergangenheit - als provinzielle Angelegenheiten" zu behandeln.
Bei zunächst theoretischer Betrachtung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung. Es ist dabei grundsätzlich zu unterscheiden zwischen
Auf jeden Fall muss angestrebt werden, dass der laufende Bedarf aus der eigenen, wachsenden Kraft der Ostgebiete aufgebracht wird; das setzt die Schaffung eines entsprechenden Finanzsystems mit ausreichenden eigenen Einnahmemöglichkeiten der Ostgebiete voraus.
Bei der Deckung des Investitionsbedarfs muss unterschieden werden zwischen Aufwendungen, die einen reinen Zuschuss darstellen, also zu nicht rtragbringenden Anlagen führen, und solchen Aufwendungen die ertragbringende Anlagen begründen. Reiner Zuschussbedarf muss nach Möglichkeit durch ordentliche Mittel, d.h. durch endgültige Einnahmen gedeckt werden, während für Aufwendung, die zu ertragbringenden Anlagen führen, die Möglichkeit der Kreditfinanzierung gegeben ist. Für die Deckung des Investitionsbedarfs stehen allgemein folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Volle oder teilweise Finanzierung aus allgemeinen Mitteln des ordentlichen Reichshaushalts
Volle oder teilweise Finanzierung aus Mitteln des ausserordentlichen Reichshaushalts also aus Inanspruchnahme des Reichskredits.
Finanzierung aus Tributleistung bzw. Reparationen der besiegten Gegner, falls im allgemeinen aussenpolitischen Rahmen an derartige Möglichkeiten gedacht wird. (Praktisch wäre als gleichbedeutend mit dem Fall 1, da derartige Mittel über den ordentlichen Reichshaushalt fliessen würden).
Finanzierung aus den Erträgnissen oder aus der Substanz eines Sondervermögens, das aus möglichst allen wirtschaftlichen Sorten des Aufbaugebietes, soweit diese Werte in Reichseigentum genommen sind oder gebracht werden können, gebildet wird.
Heranziehung des privaten Kapitalmarktes, gegebenenfalls unter Zugrundelegung der Vermögenswerte des Sondervermögens.
Finanzierung besonders geeigneter Aufgaben - insbesondere auf kulturellem Gebiete - durch bestimmte Körperschaften und Einrichtungen des Altreiches.
Kreditschöpfung im Rahmen des Reiches oder der einzelnen nicht in das Reichsgebiet einbezogenen Aufbaubereiche, dort gegebenenfalls auf der Grundlage des Sondervermögens. Für die Aufwendungen, die zu ertragbringenden Anlagen führen, kommen in erster Linie Mittel des Reichskredits (2), Mittel des privaten Kapitalmarktes (5) und solche aus der Kreditschöpfung (7) in Betracht.
Erläuterung zu den Punkten 1 bis 7
Der Vorzug dieser Methode besteht darin, dass endgültige Deckungsmittel zur Verfügung gestellt werden, keine Rückzahlungspflichten entstehen, die Aufbaugebiete unmittelbar nicht belastet werden. Es ist aber anzunehmen, dass aus dieser Quelle wegen der sonstigen Beanspruchung des ordentlichen Reichshaushalts Mittel nicht im notwendigen Umfange beschafft werden können. Im Rahmen des ordentlichen Reichshaushalts kann auch daran gedacht werden, eine Zweckbindung bestimmter Mittel eintreten zu lassen, also etwa einen Teil des Aufkommens der Einkommen- und Körperschaftssteuer oder anderen grossen Steuern für den Ostaufbau zu binden.
Ferner ist eine allgemeine, das Altreich treffende Oststeuer (Ostaufbausteuer) im Zusammenhang mit der nach Kriegsende vermutlich nicht zu umgehenden Reform des Reichssteuersystems zu erwägen. Diese Oststeuer wäre so auszubauen, dass jeder deutsche Volksgenosse im Altreich sich auch leistungsmässig unmittelbar am Ostaufbau beteiligt fühlt. Denn das grosse geschichtliche Werk des Ostaufbaus muss in jeder Beziehung zu einer Angelegenheit des gesamten deutschen Volkes gemacht werden. Die Fragen der Oststeuerhilfe werden dadurch nicht berührt, weil diese nicht unmittelbar der Finanzierung sondern der Ostwerbung dient.
Neben der allgemeinen Ostaufbausteuer ist auch an die Heranziehung bestimmter Steuerarten für den Ostaufbau zu denken (Vergleiche das unter Seite 58, bei C.M. 1962 Seite 427 zur Frage der Umwandlung der Hauszinssteuer Gesagte)
Die Anwendung dieser Methode hängt unter anderem von der weiteren Kreditentwicklung im Bereiche der Reichsfinanzen ab. Es ist zu vermuten, dass bei der starken Kreditinanspruchnahme durch die Kriegsfinanzierung der Spielraum in den kommenden Jahren hier eng sein wird.
Für die Abwicklung des durch Inanspruchnahme des Reichskredits entstehenden Schuldendienstes (Tilgung und Verzinsung) stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Unter den hier bestehenden Möglichkeiten kommt vor allem der Einsatz von fremdvölkischen Arbeitskräften infrage (z.B. Kriegsgefangene, Zivilgefangene, Polizeigefangene). Es besteht auch die Möglichkeit der Einführung einer allgemeinen Arbeitspflicht, als Ersatz für die in diesen Gebieten wegfallende Dienstpflicht der Fremdvölkischen.
Im Sinne des Grundgedanken, den Aufbau möglichst weitgehend auf die Vermögenswerte und Volkskräfte der Siedlungsgebiete selbst abzustellen bzw. in anderer Weise auf eigene Füsse zu stellen und von Zuschüssen, Kontingenten und Bewilligungen dritter Stellen unabhängig zu machen, wird es für erforderlich gehalten, in Form eines Sondervermögens einen besonderen Vermögensbestand des Reichskommissars zu bilden. In dieses Sondervermögen soll fliessen:
Das so zu bildende Sondervermögen ist nicht gleichartig mit der Erscheinungsform des Sondervermögens, wie sie sich bis jetzt bei Reichsbahn, Reichspost und den Eigenbetrieben der deutschen Gemeinden ergeben haben. Allen diese bisherigen Anwendungsfällen des Begriffes Sondervermögen ist gemeinsam, dass jeweils ein geschlossener Betrieb bzw. eine einheitliche Unternehmung vorliegt. Diese dienen einem bestimmten Unternehmerzweck, für den sich kaufmännische Bewirtschaftungsgrundsätze und das Ziel einer Unternehmungsrentabilität ergeben. Das Sondervermögen des Reichskommissars weicht hiervon entscheidend ab, da es sich um eine gegebenenfalls uneinheitliche Vermögensmasse handelt, die in ihren einzelnen Teilen nich einem gleichen Betriebs- bzw. Unternehmenszweck dient. Entgegen der herkömmlichen Verwendung von Sondervermögen ist hier vielmehr seine Aufgabe, Finanzierungsgrundlage bzw. Finanzierungsquelle zu sein. Daraus ergibt sich, das beim Sondervermögen des Reichskommissars die Vermögenserhaltung nicht unbedingt notwendig ist, da der Finanzierungsprozess eines Tages abgeschlossen sein muss, soweit es sich um Deckung des Investitionsbedarfs handelt. Es kann also gegebenenfalls auch der Bestand des Sondervermögens für Zwecke der Finanzierung angegriffen werden. Das Sondervermögen ist die Grundlage eines eigenen Finanzierungsträgers.
Hier ist der Gedanke der Patenschaften fruchtbar zu machen. Sö könten z.B. wohlhabende Gemeinden des Altreiches zum Ausbau von Schulen, Volksbibliotheken usw. im Aufbaugebiet beitragen. Ferner könnte der Reichsstand des Deutschen Handwerks zum Aufbau der Handwerksbetriebe, die übrigen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft für ihre betreffenden Wirtschaftsgruppen wirksame Mithilfe leisten.
Angesichts der starken Inanspruchnahme dieser Finanzierungsmethode im Rahmen der Kriegsfinanzierung muss bei ihrer Heranziehung für den Ostaufbau ernsthaft die Frage gestellt werden, wo die Grenzen für eine solche Kreditschöpfung zu suchen sind. Die Kredit- bzw. Geldschöpfung kann als geeignetes Finanzierungsmittel in Anspruch genommen werden (vergleiche das Beispiel der Zentralnotenbank der Ukraine), wenn die erforderlichen volkswirtschaftlichen Reserven (in Form von Grund und Boden, Arbeitskräften, Rohstoffen usw.) vorhanden sind und durch den Krediteinsatz einer werteschaffenden Verwendung zugeführt werden. Dabei spielt neben der allgemeinen Vertrauenslage das Zeitmoment (Spanne zwischen Inanspruchnahme des Notenbankkredits und seiner endgültigen Abdeckung aus den Erträgen der geschaffenen Anlage) eine wesentliche Rolle.
Bei der Aufbringung der für die Aufbaumaßnahmen erforderlichen Mittel ist der Grundgedanke vorherrschend, die Gesamtfinanzierung des Ostaufbaus in eine Reihe von Teilfinanzierungen aufzulockern. Zu den einzelnen Posten der Aufbaukosten ist hinsichtlich der Aufbringung folgendes zu bemerken:
Hier können durch kolonnenweisen Einsatz von Kriegsgefangenen und sonstigen fremdvölkischen Arbeitskräften bei der Aufforstung wesentliche Mittel eingespart werden. Die nicht unbeträchtlichen Einnahmen aus den bereits ertragabwerfenden Forsten könnten zweckgebunden und für die Finanzierung des forstwirtschaftlichen Aufbaues verwendet werden.
{Tabelle Verteilung der Aufbaukosten auf die einzelnen Träger, Säulendiagramm}
Bei der Landschaftsgestaltung ist neben der Heranziehung von Kriegsgefangenen und sonstigen fremdvölkischen Arbeitskräften die Inanspruchnahme von Hand- und Spanndiensten der Gemeindeanagehörigen vorzusehen.
Hier wird man mit einer langsamen, aber über längere Zeit sich erstreckenden Inanspruchnahme der Mittel rechnen können. Einsatz von Kriegsgefangenen ist möglich. Auch hier ist an den Weg der Gemeinschaftshilfe zu denken, wie er sich unter anderem in einzelnen ostpreussischen Kreisen bewährt hat.
Auch hier ist gegebenenfalls grösserer kolonnenweiser Einsatz von Kriegsgefangenen oder niedrig zu entlohnenden fremdvölkischen Arbeitskräften möglich.
Hierzu müsste eine Finanzierung aus allgemeinen Reichsmitteln im Zusammenhang mit dem Aufbau des gesamten Reichsautobahnnetzes stattfinden. Im übrigen gilt das zu 4. Gesagte.
Für die Eisenbahnbauten muss der Finanzierungsapparat der deutschen Reichsbahn in Anspruch genommen werden, die im Rahmen ihres Sondervermögens vorzugehen hat und von sich aus vermutlich den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen wir.
Ein wesentlichen Teil der erforderlichen Leistungen kann hier durch kolonnenweisen Einsatz von Kriegsgefangenen usw. abgegolten werden
Die gesamtdeutsche Elektrizitätswirtschaft muss zu einer Leistungsgemeinschaft zusammengeschlossen werden, die die Finanzierung der Energieversorgung der Ostaufbaugebiete zur Aufgabe erhält. Die Mittel müssen aus dem Kapitalmarkt, aus Selbstfinanzierungsquellen und gegebenenfalls aus einer entsprechenden Tarifpolitik der deutschen Elektrizitätswirtschaft gewonnen werden; bei letzterer wäre unter Umständen an eine regionale Differenzierung zu zugunsten der Gebiete zu denken, die bisher vorzugsweise mit Energieversorgungsanlagen ausgestattet waren. Der Landwirtschaft des Altreiches darf bei dieser Massnahme kein Schaden erwachsen.
Die hier zu investierenden Mittel führen teilweise zu ertragbringenden Anlagen. Grundsätzlich kann deshalb dabei die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes in beträchtlichem Umfang als zweckmäßig bezeichnet werden. Gegebenenfalls wäre im einzelnen noch zu entscheiden, ob man den Weg der Pfandbriefmission durch einen besonderen Finanzierungsträger wählt oder ob der Reichskredit in seinen verschiedenen hier infrage kommenden Formen in Anspruch genommen werden soll. Einer ewaigen Pfandbriefemission würden folgende Schwierigkeiten entgegenstehen:
Hier wird in entscheidendem Umfang an Selbstfinanzierung zu denken sein. Soweit dies nicht möglich ist, aber auf die Ansetzung bestimmter Personen besonderer Wert gelegt wird, kann man an die Finanzierung durch Reichsorganisationen denken. So könnte z.B. der Reichsstand des Deutschen Handwerks die Patenschaft für den Aufbau des Handwerks in den Ostgebieten übernehmen und die erforderlichen zusätzlichen Mittel durch Umlage auf die geeigneten Handwerksbetriebe des Altreiches gewinnen.
Es wäre hier an eine Gemeinschaftshilfe der deutschen Gemeinden zu denken. Vor allem die stärker industrialisierten Gemeinden der Mitte und des Westens des Reiches verfügen über eine hohe Finanzkraft, wie sie zur Zeit insbesondere im Gewerbesteueraufkommen in Erscheinung tritt. Zu erwägen wäre, ob hier ein unmittelbares Patenschaftssystem zweckmässig sein würde, wie es im Weltkrieg nach der Befreiung Ostpreussens für den Wiederaufbau der zerstörten ostpreussischen Gemeinden durchgeführt worden ist. Die Beschränkung auf kulturelle Aufbaumaßnahmen würde die Herauziehung der Gemeinden des Altreiches in einem tragbaren Rahmen halten.
Es ist hierbei zu erwägen, dass Mittel des Finanzausgleichs, also allgemeine Mittel des ordentlichen Reichshaushaltes bereitgestellt werden. Ebenso kann ein Lastenausgleich zwischen dem Osten und den übrigen Reichsteilen im Zusammenhang mit den Gemeindefinanzen erfolgen. Ein Teil des Aufwandes kann auf den ausserordentlichen Reichshaushalt genommen werden, soweit es sich um rentable Anlagen handelt (Wasserversorgung, Elektrizitätsverteilung).
Hier müsste, wie bei dem unter 13. Angeführten sonstigen ländlichen Wohnungsbau, eine Spezialfinanzierung im Zusammenhang mit der Finanzierung des Gesamtbereiches des sozialen Wohnungsbaues auf der Grundlage des hierfür vorliegenden Führererlasses gefunden werden. Es wäre auch an eine Umbildung der bisherigen Hauszinssteuer zu denken, die ganz oder teilweise - entsprochen dem früheren Wohnungsbauanteil - zu einer Ostbausteuer umzuwandeln wäre. Dieser würde den Charakter einer allgemeinen Wohnungssteuer bekommen können, mit Berücksichtigung der notwendigen sozialen und bevölkerungspolitischen Gesichtspunkte. (Also beispielsweise Steuerfreiheit für den Wohnungsmindestbedarf; erhöhte Steuer für Vermietung an Kinderlose oder Kinderarme).
Es ist dabei in der Hauptsache an Eigenfinanzierung zu denken, vor allem soweit Betriebe des Altreiches im Osten Tochterbetriebe errichten, die später verselbständigt werden sollen. Die Errichtung solcher Tochterbetriebe sollte bei den nicht standortgebundenen Unternehmungen mit allen Mitteln gefördert werden. So könnten z.B. solche Industriebetriebe, die sich zur Gründung von Tochterbetrieben im Osten nicht entschliessen, zu einer Leistungsgemeinschaft zusammengefasst werden, von der eine entsprechende Aufbringungsumlage zu tragen sein würde. Die Aufbringungsumlage kann ganz oder teilweise nach erfolgtem Ostaufbau zurückerstattet werden. Es wäre ferner zu prüfen, ob nicht im Zusammenhang mit der z.Zt. in grossem Umfang erfolgenden Kapitalbildung bei der Industrie ein besonderer Ostaufbaukreditfonds geschaffen werden könnte; die hierbei aufgebrachten Summen könnten in ein besonderes Reichsschuldbuch eingetragen und zu gegebener Zeit durch Anleihestücke flüssig gemacht werden.
Hier gilt im wesentlichen das zu 14. Gesagte. Der Gedanke der individuellen Patenschaft von Altreichsgemeinden gegenüber bestimmten Gemeinden der Ostaufbaugebiete liegt auch hier nahe.
Das Schwergewicht des Aufbaus liegt auf dem Lande. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in den ersten 5 Jahren noch nicht der endgültig erwünschte Leistungsstand der landwirtschaftlichen Betriebe zu erreichen ist, ist der Umfang der Massnahmen für die Errichtung der landwirtschaftlichen Betriebe, der Nahversorgungsbetriebe und der Nebenanlagen mit ca. 40% des Gesamtbauvolumens in Ansatz gebracht.
Für die Stadt gilt Ähnliches wie für das Land. Da das Schwergewicht des Aufbaus in den ersten 5 Jahren aber auf dem Land liegen muss, ist während dieser Zeit der städtische Wohnungsbau nur mit einem Viertel des Umfanges der Gesamtmassnahme vorgesehen. Der Ausbau der städtischen Betriebe, der kulturellen Einrichtungen und der Industrie erfolgt in diesem Jahrfünft im Rahmen ihrer Vordringlichkeit.
1. und 2. Jahrfünft | 300.000 | Arbeitskräfte | an den Baustellen |
150.000 | " | in den Werkstätten und zur Überwachung, Lenkung und Betreuung | |
zusammen | 450.000 | " | |
3. Jahrfünft | 200.000 | " | an den Baustellen |
100.000 | " | in den Werkstätten und zur Überwachung, Lenkung und Betreuung | |
zusammen | 300.000 | " | |
4. Jahrfünft | 100.000 | " | an den Baustellen |
50.000 | " | in den Werkstätten und zur Überwachung, Lenkung und Betreuung | |
zusammen | 150.000 | " | |
5. Jahrfünft | 60.000 | " | an den Baustellen |
30.000 | " | in den Werkstätten und zur Überwachung, Lenkung und Betreuung | |
zusammen | 90.000 | " |
In | den Vorrichtungsjahren insgesamt | 2,282 | Milliarden |
Im 1. | Jahrfünft auf: | ||
Landschaftsbau | 0,957 | " | |
Verkehr und Versorgung | 2,950 | " | |
Ländlicher Aufbau | 5,090 | " | |
Industrie | 1,560 | " | |
Städtischer Aufbau | 3,700 | " | |
14,257 | Milliarden | ||
(Jahresdurchschnitt: | 2,85 | Milliarden) | |
im 2. | Jahrfünft auf: | ||
Landschaftsbau | 0,957 | " | |
Verkehr und Versorgung | 1,915 | " | |
Ländlicher Aufbau | 3,920 | " | |
Industrie | 1,560 | " | |
Städtischer Aufbau | 5,330 | " | |
13,672 | Milliarden | ||
(Jahresdurchschnitt: | 2,73 | Milliarden) | |
im 3. | Jahrfünft auf: | ||
Landschaftsbau | 0,682 | " | |
Verkehr und Versorgung | 1,285 | " | |
Ländlicher Aufbau | 2,618 | " | |
Industrie | 1,040 | " | |
Städtischer Aufbau | 3,180 | " | |
8,805 | Milliarden | ||
(Jahresdurchschnitt: | 1,76 | Milliarden) | |
im 4. | Jahrfünft auf: | ||
Landschaftsbau | 0,275 | " | |
Verkehr und Versorgung | 0,680 | " | |
Ländlicher Aufbau | 1,480 | " | |
Industrie | 0,520 | " | |
Städtischer Aufbau | 1,460 | " | |
4,415 | Milliarden | ||
(Jahresdurchschnitt: | 0.9 | Milliarden) | |
im 5. | Jahrfünft auf: | ||
Landschaftsbau | 0,169 | " | |
Verkehr und Versorgung | 0,530 | " | |
Ländlicher Aufbau | 0,180 | " | |
Industrie | " | ||
Städtischer Aufbau | 1,290 | " | |
2,169 | Milliarden | ||
(Jahresdurchschnitt: | 0,4 | Milliarden) | |
Gesamtsumme: | 45,700 | Milliarden |
Aufbauträger | 2 Jahre Vorrich- tung | Aufbauzeit nach Jahrfünften | Gesamtauf- bringung je Träger | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||
Reichshaushalt | 0,927 | 5,800 | 4,792 | 2,338 | 0,950 | 0,660 | 15,470 |
Reichsbahnvermögen | 0,075 | 0,450 | 0,375 | 0,300 | 0,150 | 0.150 | 1,500 |
Gemeindevermögen | ---- | 0.340 | 0,820 | 1,035 | 0,570 | 0,257 | 3,040 |
Verm. d. Organisationen der gewerbl. Wirtschaft |
0,115 | 0,920 | 0,465 | 0,350 | 0,250 | ---- | 2,100 |
Sondervermögen d. RKF | 0,395 | 1,926 | 1,207 | 0,644 | 0,060 | 0,022 | 4,290 |
Privater Kapitalmarkt | 0,770 | 4,785 | 5,820 | 4,120 | 2,535 | 1,070 | 19,100 |
Aufbringung innerhalb Der Aufbauabschritte |
2,282 | 14,257 | 13,482 | 8,805 | 4,515 | 2,159 | 45,500 |
Hieraus ist ersichtlich, dass das Reich als Hauptträger im Hauptaufbauzeitraum 1,16 Milliarden RM im Jahr aufbringen muss. Sondervermögen erfährt im gleichen Zeitraum eine Höchstbeanspruchung von 0,392 Milliarden RM im Jahr, was einem Arbeitseinsatz von 150.800 Mann entspricht.
MENSCHENBESATZ FÜR DIE EINDEUTSCHUNG
DER EINGEGLIEDERTEN OSTGEBIETE
Die Eindeutschung wird als vollzogen angenommen, wenn einmal der Grund und Boden in deutsche Hand überführt worden ist, zum anderen, wenn die beruflichen Selbständigen, die Beamten, Angestellten, die gehobenen Arbeiter und die dazu gehörigen Familien deutsch sind. Aufgrund der in den Raumordnungsskizzen niedergelegten Zielplanungen wird die ländliche Bevölkerung rund 2,9 Millionen Menschen, die städtische Bevölkerung etwa 4,3 Millionen Menschen betragen. Für die Eindeutschung wird auf dem Lande eine Bevölkerungszahl von rund 1,8 Millionen, in der Stadt von etwa 2,2 Millionen Menschen für erforderlich gehalten. Dem Aufbauprogramm ist zugrunde gelegt, dass die Eindeutschung des Landes innerhalb der ersten 5 Jahre nach Inangriffnahme des Aufbaues, die Eindeutschung der Städte innerhalb 10 Jahren vollzogen ist unabhängig von dem Umfang, in dem das vorhandene Volkstum eingedeutscht (Durchführung der Volksliste) und auf den deutschen Leistungsstand gebracht werden kann. Aus diesem Grunde kann z.Zt. der noch erforderliche Zusatzbedarf an deutschen Menschen aus dem Altreich nicht festgelegt werden. Er kann mit etwa 1,5 Millionen angenommen werden.
ABGRENZUNG DER SIEDLUNGSRÄUME IN DEN BESETZTEN
OSTGEBIETEN UND GRUNDZÜGE DES AUFBAUES
Die Durchdringung der grossen Räume des Ostens mit deutschem Leben stellt das Reich vor die zwingende Notwendigkeit, neue Besiedlungsformen zu finden, die die Raumgrösse und die jeweilig verfügbaren deutschen Menschen miteinander in Einklang bringen.
Im Generalplan Ost vom 15. Juli 1941 war die Abgrenzung neuer Siedlungsgebiete unter Zugrundelegung einer Entwicklung von 30 Jahren vorgesehen worden. Auf Grund von Weisungen des Reichsführers-SS ist zunächst von einer Besiedlung folgender Gebiete auszugehen:
Dieses Gebiet gehört zu den eingegliederten Ostgebieten zum Vorfeld und ist ein geopolitischer Schnittpunkt der beiden grossen Siedlungsrichtungen. Die Eindeutschung Westlituaniens ist durch die Rückführung der Volksdeutschen bereits im Gange. Es erscheint notwendig, diese drei Gebiete als Siedlungsmarken unter besonderes Recht zu stellen (A III), da sie an der vordersten Front des deutschen Volkstums eine besondere Reichsaufgabe haben.
Um diese Marken mit dem Reich in enger Verbindung zu halten und die Verkehrsverbindung zu sichern, werden längs der Haupteisenbahn- und Autobahnlinien 36 Siedlungsstützpunkte (davon 14 im Generalgouvernement) in Vorschlag gebracht. Diese Siedlungsstützpunkte knüpfen an heute vorhandene günstige Zentralpunkte an und decken sich mit SS- und Polizeistützpunkten höherer Ordnung. Der Abstand jedes Stützpunktes ist mit rund 2000 qkm bemessen und entspricht also der Grösse von 1 bis 2 Landkreisen des Altreiches. Die Führung der Stützpunkte nach Ingermanland ist in Hinblick auf die besondere Bedeutung des baltischen Raumes für die germanischen Menschen in zwei Linien vorgesehen.
Die Marken und Stützpunkte sollten in einem Zeitraum von 25 bis 30 Jahren eingedeutscht werden. Im einzelnen sind dabei folgende Sätze zu Grunde gelegt, die in den ersten grossen Siedlungsabschnitten für die Eindeutschung als erforderlich gehalten werden:
Hundertsätze der Eindeutschung in den:
Marken | |||||
---|---|---|---|---|---|
Jahrfünft: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Land | 50 | -- | -- | -- | -- |
Kleinstädte | 20 | 20 | 10 | -- | -- |
Gross- und Mittelstädte | 20 | 20 | 10 | -- | -- |
Stützpunkte | |||||
Jahrfünft: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Land | -- | 10 | 5 | 5 | 5 |
Kleinstädte | -- | 10 | 10 | 10 | -- |
Gross- und Mittelstädte | 10 | 5 | 5 | 5 | -- |
Im Ingermanland wurde die künftige Stadtbevölkerung mit 200.000 (1939: 3.200.000) angenommen, im Gotengau die Stadtbevölkerung auf 650.000 verringert (1939: 790.000).
Als Berechungsgrundlage wurden für den Gotengau (Krim und Chersongebiet) und für die 8 Ukrainestützpunkte gute Böden angenommen. Dagegen ist bei den 14 Ostlandstützpunkten, dem Ingermanland, dem Memel-Narev-Gebiet (Westlitauen und Bialystok) und dem Generalgouvernement von mittleren Böden ausgegangen: Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche an der Gesamtfläche ist in den acht Ukrainestützpunkten und im Gotengau mit 75% anzusetzen, mit 60% in den 14 Ostlandstützpunkten und mit 30% im Ingermanland.
Der Waldanteil an der Gesamtfläche beträgt rund 50% im Ingermanland, 30% in den Stützpunkten des Ostlandes, des Generalgouvernements und im Bialystoker Gebiet, rund 20% in Westlitauen, 15% in den Ukrainestützpunkten und rund 10% im Gotengau.
Zur Errechnung der landwirtschaftlichen Bevölkerung wurde die Nutzfläche in bäuerliche und in Grossbetriebsflächen aufgestellt. Um eine gesunde bäuerliche Lebenshaltung zu gewährleisten, sind je nach der Bodengüte und Wirtschaftslage die Höfe mit 40 bis 100 ha, der Grossbetrieb mit 250 ha und mehr zu Grunde gelegt. Für die Grossbetriebe wurden auf gutem Boden 15-20%, auf mittlerem Boden 20 bis 25% der Nutzfläche ausgewiesen.
Die forstwirtschaftliche Bevölkerung wurde mit 6 Menschen je 100 ha Wald errechnet, die nicht land- und forstwirtschaftliche Bevölkerung im Dorf mit drei je 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und im Hauptdorf mit 10% der land- und forstwirtschaftlichen Bevölkerung angenommen. Die Berufslosen sind mit 8 bis 10% der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung angesetzt.
Die Prozentsätze der Eindeutschung in den Städten
beziehen sich auf die führende Schicht im städtischen
Leben, die Verwaltung und die wichtigen Stellen der Wirtschaft
werden von deutschen Menschen besetzt. Die verbleibende
fremdvölkische Bevölkerung verteilt sich auf die
tieferen sozialen Schichten.
Bei der Annahme eines Siedlungszeitraumes von 25 bis 30 Jahren werden in den Marken und Stützpunkten an deutschen Menschen benötigt:
Stadt | Land | zusammen |
---|---|---|
1.666.226 | 1.679.578 | 3.345.805 |
(siehe anliegende Karte C I und Tabelle C II)
Die Deckung des Bedarfs an deutschen Menschen für die Siedlung in den Marken und Stützpunkten ist sichergestellt, wie sich unter Zugrundelegung der aus dem Generalplan Ost entnommenen Angaben ergibt. Es stehen an deutschen bzw. germanischen Menschen im Zeitraum von 25 Jahren für die Ostsiedlung zur Verfügung:
1) | Siedler aus dem Altreich* | 3.990.000 |
2) | Lagerumsiedler: 20.000 mal 5 Köpfe | 100.000 |
3) | Streudeutschtum aus Transnistrien und Südosten sowie Bevölkerungsübeschuss aus Banat, Batschka und Siebenbürgen | 500.000 |
4) | Volksdeutsche aus Übersee | 160.000 |
5) | Germanische Siedler aus Nord- und Westeuropa | 150.000 |
4.900.000 |
*Die Zahl der Altreichssiedler setzt sich zusammen aus: Landbevölkerung:
a) | 110.000 heiratswillige und siedlungswillige Paare nach Kriegsende | 220.000 |
b) | 220.000 bäuerliche Familien, die bei Bereinigung der übervölkerten Agrargebiete im Altreich in Frage kommen: 220.000 mal 3,5 Köpfe | 770.000 |
c) | 20.000 alljährl. Siedlernachwuchs: 20.000 mal 2 Köpfe mal 25 Jahre | 1.000.000 |
Stadtbevölkerung: Vorläufig mit 2o/oo jährlicher Abgabe geschätzt | 2.000.000 | |
3.990.000 |
Hierzu käme noch eine derzeit nicht zu überblickende Anzahl von Russlanddeutschen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass von dem nichtgermanischen Volkstum durch systematische Auslese und Leistungszucht gewonnen werden können von den:
Baltenvölkern | ||
(Esten: über 50%, Letten: bis zu 50%, Litauer: bis zu 15%): | 650-750.000 | |
Goralen*** | 80.000 | |
zusammen etwa: | 750.000 |
Die Gesamtzahl der verfügbaren Siedler beträgt damit 5,56 Millionen.
In der vorstehenden Siedlerbilanz sind folgende Reserven nicht enthalten:
Die obenstehende Gesamtzahl der verfügbaren Siedlerkräfte deckt den Bedarf der Marken und Stützpunkte sowie auch der eingegliederten Ostgebiete.
Bedarf der Marken und Stützpunkte: | 3,345 | Millionen | |
Bedarf der eingegliederten Ostgebiete: | 1,5 | Millionen | |
4,845 | Millionen |
Da auf Mitarbeit der in den Gebieten jetzt bodenständigen Bevölkerung nicht verzichtet werden kann, muss die zu schaffende Völkerordnung im Ostraum auf eine Befriedung der dortigen Einwohner abzielen. Diese Befriedung wird dadurch erreicht, dass die nötige Bereitstellung von Siedlungsland für die Ansetzung deutscher Menschen nicht wie bisher durch Evakuierungen, sondern durch Umsetzung der bisherigen Bewohner auf anderem Kolchose- und Sowchoseland mit gleichzeitiger Verleihung von Bodenbesitzrechten erfolgt. Diese Umsetzung muss gebunden sein an eine sinnvolle Auslese nach dem Leistungsprinzip und mit einem sozialen Aufstieg der positiven Kräfte des fremden Volkstums Hand in Hand gehen.
Die Aufbaukosten in den eingegliederten Ostgebieten sind auf 500.000 RM je qkm bei einer Bevölkerungsdichte von 80 Menschen errechnet worden (vgl. Teil B I 1). Das bedeutet einen Gesamtaufbauaufwand von 6.256 RM je angesetzten deutschen Siedler. Darum ergibt sich für die Marken und Stützpunkte ein Gesamtkostenbetrag bis zur Erreichung des beabsichtigten Eindeutschungsgrades in einer Zeitspanne von 25 Jahren von 20.909,6 Millionen RM. (Die zeitliche Kostengliederung und die Aufgliederung nach Marken und Stützpunkten sind aus der Tabelle C 2 ersichtlich).
Das vorgelegte Siedlungsprogramm, das die Eindeutschung und den Siedlungsaufbau der eingegliederten Ostgebiete, der Marken und Stützpunkte vorsieht, ist die Aufgabe der Nachkriegsgeneration. Von der Beständigkeit des Siedlungswillens und der Nachhaltigkeit der Siedlungskraft des Germanentums hängt die endgültige Ausfüllung der hier vorläufig begrenzten Siedlungsräume ab. Vor allem wird die Dauer unserer kolonisatorischen Kraft darüber entscheiden, ob es der nächsten Generation gelingt, erstmalig die nördliche und südliche Richtung der historischen Germanenzüge zu einem in der Mitte geschlossenen Raum zu verbinden und damit endgültig der europäischen Kultur zu sichern.
Innerhalb des städtischen Aufbaues wird die Verknüpfung von städtischer Bewegungsfreiheit und anzustrebender Sesshaftigkeit in den neuen Heimatgebieten durch Schaffung von Eigenheimen, Durchführung eines sozialen Wohnungsbaues und nach der Dauer der Ansässigkeit gestaffelte finanzielle Vergünstigungen angestrebt.
Die straff gegliederte Verwaltungsorganisation in den während der Zeit des Aufbaues verselbständigten Marken ist auf die Bedürfnisse der Siedlung abgestellt.
Es wurde ein Aufbauprogramm in 5 Fünfjahresplänen entworfen. Darin umfasst das erste Jahrfünft vorwiegend den ländlichen, das zweite vorwiegend den städtischen Aufbau. Innerhalb der beiden Jahrfünfte werden an den Baustellen etwa 300.000, insgesamt 450.000 Arbeitskräfte erforderlich sein.
Für die zeitliche Aufbringung der Geldmittel wird neben dem privaten Kapitelmarkt der Reichshaushalt während des Hauptaufbauzeitraums mit jährlich 1,16 Mrd. und das Sondervermögen des RKF mit einer jährlichen Höchstbeanspruchung von 0,392 Mrd. herangezogen.
hingewiesen, für deren Eindeutschung auf dem Lande und in den Städten ein Zeitplan die Fristen absteckt. Dabei ergibt sich ein Siedlerbesatz von knapp 3,5 Mio deutscher Menschen, dem eine Gesamtziffer von rund 5,5 Mio. Siedlern gegenübergesellt werden kann, mit welcher auch die Ansiedlung in den eingegliederten Ostgebieten (Bedarf rund 1,5 Mio. Menschen) sicherzustellen ist.
1. Zeitlehen. 2. Erblehen. 3. Eigentum besonderen Rechts.
Zur Beurteilung der Lehensfähigkeit, Belastungsfähigkeit, Veräußerbarkeit, Vererbbarkeit werden Lehensgerichte geschaffen.
An der Spitze der Siedlungsmark steht der Markhauptmann. Ihm unterstehen im Kreis der Kreishauptmann, im Amt der Amtmann. Die Arbeitsbereiche der Markenverwaltung sind
Unter Einsatz von Siedlungsführern erfolgt die Siedlung nach landsmannschaftlichen Gesichtspunkten
Angestrebt wird weitgehende Finanzierung aus dem Siedlungsgebiet heraus. Trotzdem Mithilfe des Gesamtreiches unerläßlich. Es wird eine Auflockerung der Gesamtfinanzierung auf leistungsfähige Träger des Reichsgebietes hierbei angestrebt.
Vorgesehener Zeitraum für den Aufbau 5 Fünfjahresabschnitte = 25 Jahre.
Kostenaufwand für: | ||||
1. | Landschaftsbau | 3,3 | Mrd. | RM |
2. | Verkehr und Versorgung | 7,8 | Mrd. | RM |
3. | ländlicher Aufbau | 13,5 | Mrd. | RM |
4. | Industrieaufbau | 5,2 | Mrd. | RM |
5. | Städtischer Aufbau | 15,4 | Mrd. | RM |
6. | Vorrichtungen für den Aufbau insgesamt: | 0,5 | Mrd. | RM |
Insgesamt | 45,7 | Mrd. | RM |
Finanzierungsmöglichkeiten: ordentliche Reichshaushaltsmittel, außerordentliche Reichshaushaltsmittel, Tributleistungen der besiegten Gegener, Sondervermögen des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums, Privatkapitalmarkt, Mittel von Körperschaften und Einrichtungen des Altreiches, Kreditschöpfung, Oststeuer.
Verteilung der Aufbaukosten auf einzelne Träger:
Reichshaushalt | 34% |
Reichsbahn | 3% |
Gemeindevermögen | 7% |
Vermögen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft | 5% |
Sondervermögen RKF | 9% |
Privatkapitalmarkt | 42% |
Der Arbeitseinsatz in seinem zeitlichen Ablauf:
1.-2. | Jahrfünft je | 450.000 | Arbeitskräfte |
3. | " | 300.000 | " |
4. | " | 150.000 | " |
5. | " | 90.000 | " |
Zeitplan für den Einsatz der Geldmittel:
In den Vorbereitungsjahren | 2,28 | Mrd. | RM |
Im 1. Jahrfünft | 14,26 | Mrd. | RM |
Im 2. Jahrfünft | 13,67 | Mrd. | RM |
Im 3. Jahrfünft | 8,81 | Mrd. | RM |
Im 4. Jahrfünft | 4,52 | Mrd. | RM |
Im 5. Jahrfünft | 2,17 | Mrd. | RM |
45,71 | Mrd. | RM |
Vorgesehene Siedlungsmarken:
Außerdem 36 Siedlungsstützpunkte.
Die Eindeutschung ist für einen Zeitraum von 25 Jahren vorgesehen. Hundertsatz der Eindeutschung in den Marken 50%, in den Stützpunkten 25-30% der Bevölkerung.
Es ergibt sich ein Bedarf an deutschen Menschen in der Stadt von 1,67 Millionen, auf dem Land von 1,68 Millionen, zusammen 3,65 Millionen.
Es wird mit einer Siedlerreserve von insgesamt 5,65 Millionen gerechnet.
Aufbaukosten:
3 | Siedlungsmarken: | 12,4 | Mrd. RM |
36 | Stützpunkte zus. | 8,5 | Mrd. RM |
20,9 | Mrd. RM |
Bedarf:
a) eingegliederte Ostgebiete | 45,7 Mrd. RM |
b) Marken und Stützpunkte (besetzte Ostgebiete) | 20,9 Mrd. RM |
66,6 Mrd. RM |
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*** Goralen: Reichsführer SS und Diplomlandwirt Heinrich Himmler erläuterte den Begriff '"Goralen" als eine polnische Ethnie mit Übergangscharakter. Im Rahmen einer Totalgenozidplanung führte Himmler in "Einige Gedanken über die Behandlung der Fremdvölkischen im Osten" aus: "Bei der Behandlung der Fremdvölkischen im Osten müssen wir darauf sehen, so viel wie möglich einzelne Völkerschaften anzuerkennen und zu pflegen, also neben den Polen und Juden die Ukrainer, die Weißrussen, die Goralen, die Lemken und die Kaschuben. Wenn sonst noch irgendwie Volkssplitter zu finden sind, dann auch diese (...). Schon in ganz wenigen Jahren - ich stelle mir vor, in vier bis fünf Jahren - muß beispielsweise der Begriff Kaschuben unbekannt sein, da es dann ein kaschubisches Volk nicht mehr gibt, (...). Es muß in einer etwas längeren Zeit auch möglich sein, in unserem Gebiet die Volksbegriffe der Ukrainer, Goralen und Lemken verschwinden zu lassen."