Politik

Freie Meinungsäußerung Abtreibungsprotest erlaubt

Der Abbruch einer Schwangerschaft berührt bei manchen Menschen religiöse oder moralische Gefühle. Ihrem Protest dürfen sie Ausdruck verleihen, allerdings müssen sie auch die Meinung anderer respektieren.

In anderen Ländern, wie in Spanien, gehen viele Menschen aus Protest gegen Abtreibungen auf die Straße. In anderen Ländern, wie in Spanien, gehen viele Menschen aus Protest gegen Abtreibungen auf die Straße.

In anderen Ländern, wie in Spanien, gehen viele Menschen aus Protest gegen Abtreibungen auf die Straße.

(Foto: dpa)

Ein Abtreibungsgegner darf offensiv vor der Praxis von Ärzten protestieren, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Mit dieser Entscheidung gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem Mann recht, der sich in München vor eine Gynäkologen-Praxis gestellt, Flugblätter verteilt und mit Plakaten auf die seiner Ansicht nach "rechtswidrigen Abtreibungen" des Frauenarztes aufmerksam gemacht hatte. Der Mediziner hatte auf Unterlassung geklagt und damit vor dem Münchner Landgericht sowie dem Oberlandesgericht umfassend recht bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Urteile nun auf und verwies die Sache zurück ans Landgericht. (AZ.: 1 BvR 1745/06)

Die Äußerungen des Abtreibungsgegners seien "wahre Tatsachenbehauptungen", die den betroffenen Arzt "weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen", hieß es in der Begründung der Karlsruher Richter. Der Gynäkologe habe kein Geheimnis daraus gemacht, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen und darauf im Internet selbst hingewiesen. Mit dem Thema Abtreibung sei außerdem ein "Gegenstand von wesentlichem öffentlichen Interesse" angesprochen worden.

Die Verfassungsrichter wiesen einschränkend allerdings darauf hin, dass bestimmte Protestaktionen durchaus aber auch verboten werden könnten. So sei zu erwägen, ob die Patientinnen auf dem Weg in die Arztpraxis nicht einem "Spießrutenlauf" ausgesetzt seien. Das Grundgesetz schütze zwar die freie Meinungsäußerung. Es schütze aber nicht Aktionen, die anderen eine Meinung aufdrängen sollen.

Quelle: ntv.de, dpa

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